Vorgehen im Schadenfall
Wenn Ihr Gebäude einen Brand- oder Elementarschaden erleidet, melden Sie diesen bitte umgehend, noch bevor Sie Reparaturen in Auftrag geben, der GVA. Nehmen Sie dabei Ihren Versicherungsnachweis zur Hand, damit Sie alle Informationen zur Schadenmeldung vor sich haben.
Schadenmeldung
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Schadenmeldung |
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0848 84 70 30 |
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0848 84 70 31 |
Informationen für Schadenmeldung
- Versicherungsnummer und Standort des Gebäudes
- Adresse des Eigentümers
- Name und Telefonnummer einer Kontaktperson
- Schadendatum
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Informationen zum Schadenhergang und Schadenumfang
Sofortmassnahmen
Fotodokumentation
Erstellen Sie Fotos über das Schadenausmass und halten Sie so möglichst umgehend die Situation fest.
Schadenminderungspflicht
Unaufschiebbare Massnahmen zur Minderung des Schadens können ohne Rücksprache sofort ergriffen werden (wie z.B. Auspumpen der Räumlichkeiten, Austrocknung, Notabdeckung usw.).
Veränderungsverbot
Ohne Rücksprache mit unserem Schadenexperten dürfen am beschädigten Gebäude keine Veränderungen (z.B. umgehende Reparatur) vorgenommen oder beschädigte Gebäudeteile entfernt werden, weil ansonsten das ursprüngliche Schadenausmass nicht mehr festgestellt werden kann.
Kontakt
Gebäudeversicherung
des Kantons St.Gallen
Schadendienst
Davidstrasse 37
9001 St.Gallen
T +41 84 884 70 30
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr